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· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

Minijob-Rente nach Anhebung des Mindestlohns - das müssen Sie als Arbeitgeber beachten

von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching

| Übersteigt bei geringfügig Beschäftigten im Maklerunternehmen das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat, endet der Minijob. Um das zu verhindern, bietet sich neben der Reduzierung der Arbeitszeit eine Minijob-Rente an. WVM erläutert, warum diese attraktiv und worauf in der Praxis zu achten ist. |

Entgeltumwandlung für Minijobber

Entgeltumwandlung ist auch bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern möglich. Den Rechtsanspruch haben geringfügig Beschäftigte allerdings nur, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind; also

  • (Alt-)Minijobber mit Beschäftigungsbeginn vor 2013, die den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklärt haben, oder