· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Wechsel zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtigem Job nur begrenzt möglich
| Sie haben für Teilzeit- oder Aushilfskräfte oftmals einen schwankenden Arbeitsbedarf. Doch Vorsicht! Ummeldungen zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind nur begrenzt zulässig. |
Frage: Liegt ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis auch dann vor, wenn in einem Kalenderjahr der Beschäftigungsumfang und damit die Vergütung mehrmals die 450-Euro-Grenze überschreitet?
Antwort: Die Antwort hängt davon ab, wie oft die 450-Euro-Grenze überschritten wird, wie lange sie dauert und wie die Zukunftsprognose ausfällt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig