· Fachbeitrag · Gesellschafter-Geschäftsführer
Der Status des GGf im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht
von Peter Rosenbauer, Nürnberg, und Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement, Garching
| Bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) spielt es in der Praxis eine große Rolle, ob sie als beherrschend oder nicht beherrschend eingestuft werden. Doch oft wird in der Praxis bei den Begrifflichkeiten nicht genau unterschieden, um welchen Regelungskreis es geht. Der folgende Beitrag beschreibt daher den Status des GGf im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht, um eine Orientierung für die Praxis zu geben. Denn die falsche Einschätzung des Status kann beträchtliche Konsequenzen nach sich ziehen. |
Status im Arbeitsrecht: Unternehmer oder Arbeitnehmer?
Im Arbeitsrecht spricht man weniger von beherrschend oder nicht beherrschend, sondern treffender von Unternehmer bzw. Arbeitnehmer.
Stimmrechte entscheiden über den Status
Für die Frage, ob der GGf als Unternehmer oder Arbeitnehmer einzustufen ist, kommt es primär auf die Stimmrechte an. Diese stimmen in der Regel mit den Beteiligungsverhältnissen überein. Als Unternehmer bzw. als arbeitsrechtlich beherrschend gilt er dann, wenn er aufgrund seiner Stimmrechte maßgeblichen Einfluss auf die Leitung des Unternehmens ausüben kann.
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