· Nachricht · Gesetzesänderungen
Kleinunternehmergrenze soll 2020 angehoben werden
| Die Bundesregierung plant, die Kleinunternehmergrenze anzuheben. § 19 UStG soll dazu geändert werden. Diese Änderung steht im „Dritten Bürokratieentlastungsgesetz“ (Referentenentwurf, Abruf-Nr. 211245 ). |
Erzielen Sie neben den Umsätzen aus Ihrer nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfreien Tätigkeit als Versicherungsmakler auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze, können Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG profitieren. Voraussetzung derzeit: Ihr umsatzsteuerpflichtiger Vorjahresumsatz liegt nicht über 17.500 Euro und Ihr aktueller Jahresumsatz übersteigt voraussichtlich 50.000 Euro nicht. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, wird die Grenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben. Dann können mehr Kleinunternehmer auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten.