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· Fachbeitrag · GmbH

Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer

| Das BMF hat Stellung bezogen zur Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Makler-GmbH. |

 

Nutzung gestattet oder nicht?

Das BMF unterscheidet, ob dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet wurde:

 

  • Ist das der Fall, erhält der GGf einen lohnsteuerlichen Vorteil. Dementsprechend muss ein Sachlohn angesetzt werden.