· Fachbeitrag · GmbH
Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer
| Das BMF hat Stellung bezogen zur Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Makler-GmbH. |
Nutzung gestattet oder nicht?
Das BMF unterscheidet, ob dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet wurde:
- Ist das der Fall, erhält der GGf einen lohnsteuerlichen Vorteil. Dementsprechend muss ein Sachlohn angesetzt werden.
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