06.02.2018 · Nachricht · Haftpflichtversicherung
Erstattung von Verdienstausfall- und Steuerschaden
| Zahlt der gegnerische Haftpflichtversicherer einem Gewerbetreibenden nach einem Verkehrsunfall eine Nettoverdienstausfallentschädigung zzgl. der hierauf entfallenden Einkommensteuer, so ist auch letztere Zahlung eine steuerpflichtige Entschädigung für entgangene Einnahmen. Zu dieser Ansicht ist das FG Baden-Württemberg gelangt. |
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