· Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
90 Prozent betriebliche Nutzung: Fahrtenbuch auf Dauer führen?
| Ein Leser hat eine Frage zum Investitionsabzugsbetrag: Muss ich auf Dauer ein Fahrtenbuch führen, um darzulegen, dass ich meinen Betriebs-Pkw zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt habe? |
Unsere Antwort | Beim Kauf eines Betriebs-Pkw müssen Sie die mindestens 90-prozentige betriebliche Nutzung im Jahr des Pkw-Kaufs und im darauf folgenden Jahr mittels eines Fahrtenbuchs nachweisen, wenn Sie einen Investitionsabzugsbetrag von Ihrem Gewinn abgezogen haben (§ 7g Abs. 4 Satz 1 EStG). Ist Ihnen dieser Nachweis geglückt, müssen Sie im dritten Jahr kein Fahrtenbuch mehr führen. Mit anderen Worten: Der Umfang der betrieblichen Nutzung ab dem dritten Jahr wirkt sich nicht mehr auf den Abzug des Investitionsabzugsbetrags aus.
PRAXISHINWEIS | Gerade bei Einzelunternehmern ist es oftmals schwer, die 90-prozentige betriebliche Nutzung über zwei Jahre zu halten. Deshalb bietet es sich an, den Pkw im Dezember zu kaufen. Die 90-prozentige betriebliche Nutzung müssen Sie dann nur 13 Monate nachweisen. Einen Monat im Jahr des Kaufs und zwölf Monate im Folgejahr. |