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· Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

BFH: Keine Verzinsung bei Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags

| Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen hat, verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die entsprechende Einkommensteuer muss er nachzahlen, nicht den Zinszuschlag, entschied der BFH. |

 

Der BFH hat die Frage nach der rückwirkenden Verzinsung der Steuernachforderung zugunsten der Unternehmer entschieden (BFH-Urteil vom 11.7.2013, Az. IV R 9/12; Abruf-Nr. 132828). Allerdings gilt dieses BFH-Urteil nur für die Jahre bis 2012. Denn für ab 2013 beanspruchte Investitionsabzugsbeträge ist die rückwirkende Verzinsung ausdrücklich im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 geregelt worden.

Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 2 | ID 42294771