· Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Bitcoin & Co: So werden Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen steuerlich behandelt
| Immer mehr mutige Kapitalanleger investieren Teile ihrer Ersparnisse in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Iota. Mutig deshalb, weil die digitalen Währungen staatlich unreguliert sind und starken Kursschwankungen unterliegen. Zu diesen Unwägbarkeiten kommt die steuerliche Komponente noch hinzu. Wie behandelt das Finanzamt Gewinne und Verluste mit Kryptowährungen? WVM klärt das nachfolgend für Bitcoins, wobei die Ausführungen auch für jede andere Kryptowährung gelten. |
An- und Verkauf von Bitcoins im Privatvermögen
Beim Kauf und Verkauf von Bitcoins greifen die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft (§ 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Verluste werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden haben.
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