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23.02.2017 · Nachricht · Kapitalanlagen

Keine Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch

| Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 01.01.2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren. Das hat der BFH entschieden und die vom Finanzamt eingelegte Revision als unbegründet zurückgewiesen. |