· Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Pauschalbesteuerung bei intransparenten Investmentfonds
| Der EuGH hat die deutsche Pauschalbesteuerung von Gewinnen aus intransparenten ausländischen Investmentfonds für unzulässig erklärt. Das FG Düsseldorf hatte den EuGH um Vorabentscheidung gebeten ( FG Düsseldorf, Urteil vom 3.5.2012, Az. 16 K 3383/10 F ). |
Nach Ansicht des EuGH verstößt die deutsche Pauschalbesteuerung von Erträgen aus „intransparenten“ ausländischen Investmentfonds nach § 6 Investmentsteuergesetz (InvStG) gegen EU-Recht. Diese Regelung ermöglicht es dem Steuerpflichtigen nämlich nicht, durch Unterlagen oder Informationen die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte aus einem ausländischen Investmentfonds nachzuweisen, wenn dieser Fonds seine Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten nach § 5 InvStG verletzt hat. Der Anleger wird dann einfach pauschal besteuert. Der EuGH sieht darin den Kapitalverkehr beschränkt (EuGH, Urteil vom 9.10.2014, Rs. C-326/12; Abruf-Nr. 143796).
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