Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Kapitalanlagen

Pauschalbesteuerung bei intransparenten Investmentfonds

| Der EuGH hat die deutsche Pauschalbesteuerung von Gewinnen aus intransparenten ausländischen Investmentfonds für unzulässig erklärt. Das FG Düsseldorf hatte den EuGH um Vorabentscheidung gebeten ( FG Düsseldorf, Urteil vom 3.5.2012, Az. 16 K 3383/10 F ). |

 

Nach Ansicht des EuGH verstößt die deutsche Pauschalbesteuerung von Erträgen aus „intransparenten“ ausländischen Investmentfonds nach § 6 Investmentsteuergesetz (InvStG) gegen EU-Recht. Diese Regelung ermöglicht es dem Steuerpflichtigen nämlich nicht, durch Unterlagen oder Informationen die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte aus einem ausländischen Investmentfonds nachzuweisen, wenn dieser Fonds seine Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten nach § 5 InvStG verletzt hat. Der Anleger wird dann einfach pauschal besteuert. Der EuGH sieht darin den Kapitalverkehr beschränkt (EuGH, Urteil vom 9.10.2014, Rs. C-326/12; Abruf-Nr. 143796).

 

PRAXISHINWEISE |  

  • Beim BFH sind zwei weitere Verfahren zur Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Anteilen an intransparenten ausländischen Investmentfonds nach § 6 InvStG anhängig (Az. VIII R 27/12 und VIII R 36/12). Auch in diesen Verfahren wird die Entscheidung des EuGH zu berücksichtigen sein.
  • Die OFD Nordrhein-Westfalen hat jetzt klargestellt, dass entsprechende Verfahren nach § 363 Abs. 2 AO ruhen können (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 39/2014 vom 24.10.2014).