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22.07.2016 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Betriebs-Pkw: Kostendeckelung zielgerichtet vermeiden

| Ermitteln Sie den Privatanteil für Ihren Betriebs-Pkw nach der Ein-Prozent-Regelung, und ist dieser Wert höher als die tatsächlichen Pkw-Kosten, wird der Privatanteil auf die tatsächlichen Kosten beschränkt. Unterm Strich hat sich der Pkw dann gar nicht gewinnmindernd ausgewirkt. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie plausibel nachweisen können, den Betriebs-Pkw zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt zu haben. Dann können Sie einen Teil der Kosten steuersparend abziehen. |