· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Dienstwagen: Werbungskostenabzug bei über den Nutzwert hinausgehenden Zuzahlungen
| Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Dienstwagen können vom ermittelten geldwerten Vorteil abgezogen werden. Nur in welcher Höhe? Das FG Baden-Württemberg ist der Meinung, dass der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten steuermindernd ansetzen kann, wenn die Zuzahlungen höher sind als der ermittelte Nutzungswert. |
FG gewährt zusätzlichen Abzug als Werbungskosten
Den Vorteil, den das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 25.2.2014, Az. 5 K 284/13; Abruf-Nr. 141319)einem Arbeitnehmer gewährt, der Zuzahlungen zu seinem Dienstwagen leistet, zeigt am besten das folgende Beispiel:
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Ein angestellter Außendienstler Ihres Makler-Unternehmens zahlt für seinen Dienstwagen (Listenpreis: 30.000 Euro) eine Nutzungsvergütung in Höhe von 4.000 Euro pro Jahr. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung, den Sie nach der Ein-Prozent-Regelung lohnversteuern, beträgt 3.600 Euro jährlich (30.000 Euro x 1 % x 12). Parallel dazu führt Ihr Mitarbeiter ein Fahrtenbuch und ermittelt damit einen Privatanteil in Höhe von 2.500 Euro:
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