19.05.2016 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Fahrten des Außendienstmitarbeiters zum Betriebssitz
| Sucht ein Außendienstmitarbeiter arbeitstäglich mit seinem privaten Pkw den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf und fährt von dort aus mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Das hat zur Folge, dass die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. So sieht es zumindest das FG Münster in einem Fall zur früheren Rechtslage aus dem Jahr 2013. |
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