· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Handschriftliches Fahrtenbuch in Kombination mit PC-Ausdruck
| Der Ausgang von zwei Verfahren vor dem BFH lehrt, dass Sie bei einem Fahrtenbuch genau sein müssen, wenn Sie die Besteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung vermeiden wollen. |
- Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Diesen Anforderungen ist nach Ansicht des BFH nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden (BFH, Urteil vom 1.3.2012, Az. VI R 33/10; Abruf-Nr. 121590).
- Kann die Handschrift im Fahrtenbuch nur der Arbeitnehmer oder Unternehmer selbst entziffern und sind die Eintragungen nicht logisch, ist das Fahrtenbuch als unwirksam einzustufen (BFH, Beschluss vom 14.3.2012, Az. VIII B 120/11; Abruf-Nr. 121454).
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „So gestalten Sie Ihr Fahrtenbuch finanzamtssicher und sichern sich Betriebsausgabenabzug“ in WVM 3/2012, Seite 17; im Archiv wvm.iww.de
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 4 | ID 34147410