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· Nachricht · Kfz-Kosten

Import-Kfz: 1-Prozent-Regelung bemisst sich am Importpreis

| Nutzen Sie ein Importfahrzeug als Betriebs-Pkw, für das es keinen inländischen Bruttolistenpreis gibt und das auch nicht mit einem inländischen Kfz vergleichbar ist, darf das Finanzamt den Bruttolistenpreis schätzen und ihn der Ein-Prozent-Regelung für die Privatnutzung zugrunde legen. Schätzungsgrundlage ist dabei der Importpreis ( BFH, Urteil vom 09.11.2017, Az. III R 20/16, Abruf-Nr. 200036). |

Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 4 | ID 45180308