· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Mehrere betriebliche Fahrzeuge: So berechnen Sie die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung
| Das BMF hat die Regeln neu gefasst, wie die Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern ist, wenn in einem Unternehmen gleichzeitig mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen gehören. Dabei hat das BMF gezielt den Versicherungsmakler im Auge, weil es in einem Beispiel explizit auf einen Makler-Fall abstellt. Das ist Anlass für uns, Ihnen nachfolgend die Regeln detailliert vorzustellen. |
Grundsatz: Ein-Prozent-Regelung für jedes Fahrzeug
Gehören gleichzeitig mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, so ist die Ein-Prozent-Regelung grundsätzlich für jedes Fahrzeug anzuwenden, das Sie oder eine zu Ihrer Privatsphäre gehörende Person für Privatfahrten nutzen (BMF, Schreiben vom 15.11.2012, Az. IV C 6 - S 2177/10/10002; Abruf-Nr. 123509).
Ausnahme: Nutzung bestimmter Fahrzeuge glaubhaft gemacht
Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Sie müssen die Ein-Prozent-Regelung nicht anwenden, wenn Sie glaubhaft machen können, dass bestimmte betriebliche Fahrzeuge
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