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22.03.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

| Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die unzureichenden Angaben im Fahrtenbuch durch vom Arbeitgeber stammende Listen und Ausdrucke des Terminkalenders ergänzt und vervollständigt. Das hat der BFH im Fall eines Versicherungskaufmanns entschieden. |