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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten


Mit Gegenbeweis private Nutzung eines Betriebs-Pkw entkräften


| Der Beweis des ersten Anscheins, der für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw spricht, ist nach Ansicht des BFH entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. |

Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden dienstliche oder betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins. Dieser kann durch den Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden. Dabei reicht es - so der BFH -, einen Sachverhalt darzulegen (und im Zweifelsfall nachzuweisen), der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens ergibt (BFH, Urteil vom 4.12.2012, Az. VIII R 42/09; Abruf-Nr. 130369).


PRAXISHINWEIS | Sie können den Beweis des ersten Anscheins für die Privatnutzung Ihres Betriebs-Pkw erschüttern und damit die Ein-Prozent-Regelung vermeiden, wenn Sie darlegen, dass Sie privat ein Fahrzeug nutzen, das Ihrem Betriebs-Pkw gleichwertig ist, also ähnlich motorisiert und gut ausgestattet ist. Auch mit Ihrer familiären Situation können Sie argumentieren, etwa wenn Sie betrieblich einen Sportwagen nutzen und privat ein Kombi für die Familie vorhanden ist.

Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 5 | ID 37979170