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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Mit Musterformulierungen den geldwerten Vorteil beim Dienstwagen reduzieren

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, und RA Dipl.-Betrw. (FH) Hauke Hintze, WTS Legal Rechtsanwaltsges. mbH

| In der September-Ausgabe 2013 hat „WVM“ Sie informiert, wie sich die aktuelle BFH-Rechtsprechung auf den geldwerten und damit lohnsteuerpflichtigen Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens auswirkt. Viele Inhaber von Maklerunternehmen stehen nun vor der Frage, wie zum Beispiel ein Privatnutzungsverbot oder eine Beschränkung der Privatfahrten auf Fahrten zwischen Wohnung und Büro wirksam vereinbart werden können. Mit den folgenden Musterformulierungen lassen sich diese Ziele erreichen. |

Überlassung zur dienstlichen und privaten Nutzung

Überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich nach der Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln. Nur wenn der Mitarbeiter ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, kann der Vorteil auch in Höhe der tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs je privat gefahrenem Kilometer angesetzt werden.

 

Dies kann Ihr Mitarbeiter auch noch in seiner Einkommensteuer-Erklärung tun, selbst wenn Sie den Lohnsteuerabzug pauschal vorgenommen haben (Abschnitt R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 Satz 4 Lohnsteuer-Richtlinien). Ihr Mitarbeiter kann damit möglicherweise seine Einkommensteuerbelastung senken, die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge kann er allerdings nicht mehr zurückholen.