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Kfz-Steuer ist auch bei Dieselfahrverbot in voller Höhe zu zahlen
| Die Kfz-Steuer muss auch bei einem Dieselfahrverbot in voller Höhe gezahlt werden. Mit dieser Entscheidung hat das FG Hamburg die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, dessen Pkw die Emissionsklasse Euro 5 erfüllte. Der Pkw-Halter hatte mit Blick auf die Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kfz-Steuer begehrt. |
Ein Hamburger Autofahrer wollte dem Dieselfahrverbot etwas Gutes abgewinnen ‒ nämlich eine Entlastung bei der Kfz-Steuer. Dabei war sein Denkansatz genial einfach: Die Steuer hängt ab vom Schadstoffausstoß. Bestehen Fahrverbote, dürfen die Diesel-Fahrzeuge weniger fahren. Damit vermindert sich Schadstoffausstoß und in Folge dessen die Steuer. Das FG Hamburg spielte da allerdings nicht mit (FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018, Az. 4 K 86/18, Abruf-Nr. 205909).
Wichtig | Der Autofahrer hat gegen die nicht zugelassene Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az. beim BFH: III B 2/19).