14.11.2016 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten
| Vereinbart ein privat Krankenversicherter einen Selbstbehalt, um geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann er seine deswegen selbst getragenen Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abziehen. Die Selbstbeteiligung sei kein Beitrag „zu“ einer Krankenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG. Das hat der BFH jetzt klargestellt (BFH, Urteil vom 01.06.2016, Az. X R 43/14, Abruf-Nr. 189656 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig