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18.04.2018 · Nachricht · Krankenversicherung

Selbst getragene Krankheitskosten: keine Sonderausgaben

| Trägt ein privat Krankenversicherter seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, kann er diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG steuerlich abziehen. Das hat der BFH entschieden und seine Rechtsprechung zur insoweit vergleichbaren Kostentragung bei einem Selbstbehalt fortgeführt (BFH, Urteil vom 29.11.2017, Az. X R 3/16, Abruf-Nr. 200580 ). |