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30.07.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Selbst getragene Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben

| Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung seiner Krankenversicherung zu kommen, sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, so das FG Münster (Urteil vom 17.11.2014, Az. 5 K 149/14 E, Abruf-Nr. 143878 ). Das FG hat die Revision zugelassen. Grund seien die zu dieser Frage beim BFH anhängigen Verfahren (BFH, Az. VI R 33/13 und X R 43/13). |