· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Sonderausgaben für eine private Kranken- und Pflegeversicherung richtig abziehen
| Der Sonderausgabenabzug für Beiträge in die private Kranken- und Pflegeversicherung ist für viele Steuerzahler und Berater immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Aufklärungsarbeit tut deshalb Not, damit Privatversicherte alle Steuerspar- und -gestaltungsmöglichkeiten nutzen können. |
Wie bestimmt sich die Höhe des Sonderausgabenabzugs?
Der Grundsatz lautet: Die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung dürfen in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden, soweit diese eine Grundversorgung im Krankheitsfall abdecken (Basiskrankenversicherung). Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder eine Zusatzversicherung für Zahnersatz sind nicht in unbegrenzter Höher absetzbar.
Der Versicherer ermittelt die Höhe der als Sonderausgaben abziehbaren Beitragszahlungen und teilt diese dem Versicherungsnehmer und dem Finanzamt bis spätestens 28. Februar des Folgejahres mit.
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