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04.04.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Vereinbarter Selbstbehalt erhöht Sonderausgabenabzug nicht

| Vereinbaren Sie oder Ihre Kunden mit Ihrem Krankenversicherer einen Selbstbehalt und tragen im Krankheitsfall deshalb einen Teil der Kosten für Arzt und Medikamente selbst, handelt es sich bei diesen Zahlungen nicht um abziehbare Sonderausgaben. Es kommt allenfalls ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht (BFH, Beschluss vom 8.10.2013, Az. X B 110/13; Abruf-Nr. 140477 ). |