13.02.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Verrechnung von Beitragsrückerstattungen mit KV-Beiträgen
| Die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2009 und die Aufwendung zur Basisabsicherung in der Kranken- bzw. Pflegeversicherung im Jahr 2010 sind nach Ansicht des FG Düsseldorf als gleichartig zu qualifizieren. Deshalb mindern die Erstattungen von Beiträgen für 2009 im Jahr des Zuflusses (im Urteilsfall im Jahr 2010) die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge (FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, Az. 13 K 3456/12 E; Abruf-Nr. 140174 ). |
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