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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Vorauszahlung von KV-Beiträgen: Gestaltungen für privat Versicherte mit AG-Zuschuss

| Beim Vorauszahlungsmodell zur Krankenversicherung sind privat krankenversicherte Steuerzahler, die vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, steuerlich benachteiligt. Es gibt aber eine Gestaltung, die das Vorauszahlungsmodell auch für solche Arbeitnehmer interessant macht. |

Das Problem bei privat Versicherten mit AG-Zuschuss

Für privat Krankenversicherte, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, lohnt sich die Vorauszahlung von zweieinhalb Jahresbeiträgen prinzipiell nicht. Der Grund: In den Jahren, in denen sie keine Beiträge zahlen, müssen sie die Arbeitgeberzuschüsse als Einkünfte versteuern (§ 10 Abs. 4b EStG).

Gestutzte Vorauszahlung als steuersparende Gestaltung

Doch es kann sich durchaus lohnen, als privat krankenversicherter Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss alle zwei Jahre zumindest sechs Monate der Basiskrankenversicherungsbeiträge fürs Folgejahr im Voraus zu zahlen. Zwei Beispiele (ohne und mit Vorauszahlung) zeigen, was dahintersteckt.