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05.07.2017 · Fachbeitrag · Krankenversicherung/Sonderausgaben

KV-Beiträge: Ohne Datenübertragung kein Sonderausgabenabzug

| Hat einer Ihrer Kunden erstmals eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen oder den Versicherer gewechselt, dann sollte er unbedingt diesem Versicherer die Zustimmung erteilen, dass dieser seine Daten ans Finanzamt übermittelt. Denn ohne diese Einwilligung kann er die Beiträge nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Das lehrt eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg. |