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30.07.2013 · Fachbeitrag · Kundeninformationen

Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge beim BFH

| Der BFH muss entscheiden, ob der der Höhe nach eingeschränkte Sonderausgabenabzug für Beiträge zur privaten Risikolebens-, Unfall- oder Kapitallebensversicherung mit der Verfassung in Einklang steht. Das FG Baden-Württemberg hat diese Frage für sich mit „Ja“ beantwortet. |