· Nachricht · Lebensversicherung
Sparanteilszinsen für vor 1974 abgeschlossene Lebensversicherungen sind nicht steuerbar
| Zinsen aus Sparanteilen einer vor dem 1. Januar 1974 abgeschlossenen Lebensversicherung sind nicht steuerbar. Das hat der BFH entschieden ( BFH, Urteil vom 29.5.2012, Az. VIII R 16/10 ). |
Quelle: ID 37379690