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04.09.2017 · Fachbeitrag · Lebensversicherung/Fondsgebundene Lebensversicherung

Verlust bei Verkauf einer Alt-Lebensversicherung abziehbar

| Verluste aus der Veräußerung einer (fondsgebundenen) Lebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen (Altverträge) und die verkauft wurde, bevor der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist, sind als negative Kapitaleinkünfte abziehbar. Das hat der BFH klargestellt und sich damit gegen die Finanzverwaltung und das FG Düsseldorf positioniert. |