· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Drei Grundsatzurteile zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG
| Sie müssen die 30-prozentige Pauschalsteuer für Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Mitarbeiter nur ans Finanzamt abführen, wenn die Zuwendungen beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Das hat der BFH in drei Grundsatzentscheidungen zu § 37b EStG klargestellt. |
Die Entscheidungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Pauschalsteuer fällt insbesondere dann nicht an, wenn der Beschenkte in Deutschland steuerlich nicht erfasst, sondern im Ausland ansässig ist (BFH, Urteil vom 16.10.2013, Az. VI R 57/11; Abruf-Nr. 140168).
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