· Fachbeitrag · Lohnsteuer
ELStAM: Start am 1. Januar 2013 mit Einführungsphase
| Zum 1. Januar 2013 startet der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Erstmals möglich ist der Abruf der ELStAM-Daten am 1. November 2012. Das hat das BMF jetzt bekanntgegeben. |
Sie als Arbeitgeber können erst im Laufe des Jahres 2013 in das elektronische Abrufverfahren einsteigen und bis dahin die bisherigen Papierbescheinigungen mit den darauf eingetragenen Lohnsteuermerkmalen anwenden. Spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum, also noch vor der Dezember-Abrechnung 2013, müssen Sie die ELStAM ihrer Arbeitnehmer abrufen und anwenden. Ein Abruf mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2014 wäre verspätet (BMF, Schreiben vom 2.10.2012, Az. IV C 5 - S 2363/07/0002-03; Abruf-Nr. 123021).
PRAXISHINWEIS | Wir erläutern Ihnen die Einzelheiten zur Einführungsphase und zum ELStAM-Verfahren in den nächsten Ausgaben. |