· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Höhere Sachbezugswerte für Verpflegung zum 1. Januar 2012
| Sie müssen in der Lohnabrechnung ab 2012 mit neuen Werten rechnen. Denn die Sachbezugswerte steigen zum 1. Januar 2012 geringfügig an. Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen steigt von 2,83 Euro auf 2,87 Euro. Für das Frühstück bleibt es bei 1,57 Euro. Der Tagessatz für die Vollverpflegung beträgt künftig 7,30 Euro. |
Die höheren Sachbezugswerte für Verpflegung bewirken, dass Arbeitnehmer für Essensgutscheine, Restaurantschecks oder Kantinenessen ab Januar 2012 einen höheren Eigenanteil zahlen müssen, damit der Arbeitgeberzuschuss weiterhin steuerfrei bleibt. Gleiches gilt für den Fall, dass auswärts tätige Arbeitnehmer kostenlose Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten erhalten.
WICHTIG | Alle Sachbezugswerte für Verpflegung sowie alle Werte im Zusammenhang mit der Überlassung einer Unterkunft an Arbeitnehmer finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im Bereich „Online-Service/Downloads“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort: Lohnsteuer.