· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Mitversicherung angestellter Klinikärzte nicht lohnsteuerpflichtig
| Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung stellt keinen geldwerten Vorteil dar, weil für diese Ärzte keine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 30 Satz 1 Nr. 6 Heilberufekammergesetz besteht. So sieht es jedenfalls das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 25.6.2014, Az. 2 K 78/13 ; Abruf-Nr. 142938 ). |
Weiterführender Hinweis
- Checkliste „Steuerliche Auswirkungen der wichtigsten Personen- und Sachversicherungen“ auf wvm.iww.de unter Downloads → Checklisten →Versicherungen
Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 2 | ID 43012596