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16.03.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

Studiengebühr: Rückzahlung durch neuen Chef nicht steuerfrei

| Übernimmt der Arbeitgeber für einen Mitarbeiter Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und ist steuer- und sozialabgabenfrei. Etwas anderes gilt, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber wechselt, der Wechsel einen Rückzahlungsanspruch des alten Arbeitgebers auslöst und der neue Arbeitgeber die Kosten zurückzahlt. Eine solche Übernahme der Rückzahlungspflicht ist lohnsteuerpflichtig. |