· Nachricht · Lohnsteuerbescheinigung/Reisekosten
Weiter Vereinfachung für Reisekosten und Mahlzeitengestellung
| Die Befreiung von der Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens „M“ gilt letztmalig bis Ende 2018. Das BMF hat nämlich die bis Ende 2017 befristete Befreiungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr verlängert. |
Seit 2014 muss der Großbuchstabe „M“ im Lohnkonto aufgezeichnet und in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass
- dem Mitarbeiter anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder
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