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· Nachricht · Lohnsteuerbescheinigung/Reisekosten

Weiter Vereinfachung für Reisekosten und Mahlzeitengestellung

| Die Befreiung von der Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens „M“ gilt letztmalig bis Ende 2018. Das BMF hat nämlich die bis Ende 2017 befristete Befreiungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr verlängert. |

 

Seit 2014 muss der Großbuchstabe „M“ im Lohnkonto aufgezeichnet und in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass

  • dem Mitarbeiter anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder