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23.03.2017 · Nachricht · Lohnsteuer/Dienstwagen

Dienstwagen: Keine Besteuerung für Zeiten der Fahruntüchtigkeit

| Haben Sie einem Mitarbeiter einen Dienstwagen gestellt und kann der Mitarbeiter diesen eine Zeitlang nicht privat nutzen, weil er krank und damit fahruntüchtig ist, müssen Sie für die vollen Monate der Fahruntüchtigkeit keinen geldwerten Vorteil lohnversteuern. So sieht es das FG Düsseldorf in einem Fall, in dem ein Mitarbeiter einen Hirnschlag erlitten hatte. |