· Fachbeitrag · Pensionszusage
Neues zur Probezeit vor Zusage einer Pension an GGf sowie zur Nur-Pensionszusage
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München
| Das BMF hat im Dezember 2012 in zwei Schreiben auf die BFH-Rechtsprechung zu den Themen Probezeit beim Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) und Nur-Pension reagiert. Machen Sie sich mit den neuen Spielregeln vertraut und erfahren Sie, wie sich diese in der Praxis auswirken. |
Probezeit vor Zusage einer Pension
Das Thema angemessene Probezeit vor Erteilung einer Pensionszusage beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer Kapitalgesellschaft war bislang im BMF-Schreiben vom 14. Mai 1999 (Az. IV C 6 - S 2742 - 9/99) geregelt. Damit herrschte weitgehend Klarheit, wie lange man bis zur Erteilung einer Pensionszusage warten musste und was die Folge war, wenn eine Pensionszusage unter Missachtung einer angemessenen Probezeit erteilt wurde:
- So musste mit der Erteilung einer Pensionszusage zwei bis drei Jahre nach Diensteintritt gewartet werden. Bei Firmenneugründungen waren sogar fünf Jahre nötig.
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