· Fachbeitrag · Personalmanagement
Angehörigenverträge: Unbezahlte Mehrarbeit ist unschädlich
| Einem Arbeitsverhältnis unter Angehörigen ist nicht generell schon dann die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn der Angehörige unbezahlte Mehrarbeit leistet. Gleiches gilt für die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen - sofern nicht aus einem betriebsinternen Fremdvergleich Gegenteiliges folgt. Das hat der BFH klargestellt. |
Im Urteilsfall betrieb ein Einzelunternehmer eine prosperierende Werbeagentur. Er schloss mit seinem Vater (Frührentner) und seiner Mutter einen Arbeitsvertrag. Die Eltern sollten Bürohilfstätigkeiten im Umfang von 10 bzw. 20 Wochenstunden erbringen. Das Finanzamt und später das FG versagten den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, es seien keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden geführt worden und die Eltern hätten mehr Stunden als vereinbart gearbeitet.
Aus der Sicht des BFH steht dies dem Betriebsausgabenzug nicht entgegen (BFH, Urteil vom 17.7.2013, Az. X R 32/12; Abruf-Nr. 133568):
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