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· Fachbeitrag · Reisekosten

BMF definiert regelmäßige Arbeitsstätte

| Nach Ansicht des BFH kann ein Arbeitnehmer bei mehreren Tätigkeitsstätten nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Diese Rechtsprechungsänderung will das BMF mittragen und in allen offenen Fällen anwenden. Gleichzeitig hat es die regelmäßige Arbeitsstätte neu definiert. |

 

Das BMF geht von einer regelmäßigen Arbeitsstätte aus, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der dienstrechtlichen/arbeitsvertraglichen Festlegungen

  • einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder