· Nachricht · Sachbezüge
Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2020
| Am 01.01.2020 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |
Der Monatswert für Unterkunft steigt 2020 auf 235 Euro (2019: 231 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2020
- der monatliche Gesamtwert von 258 Euro (2019: 251 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück 1,80 Euro (2019: 1,77 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,40 Euro (bisher: 3,30 Euro).
PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ etwa über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem Ihr Mitarbeiter den Betrag zuzahlt oder Sie ihn vom Lohn einbehalten. |
Weiterführende Hinweise
- Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2020“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 46134274
- Die Änderung der Werte ergibt sich aus der 11. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 20.09.2019 zugestimmt hat → Abruf-Nr. 211382
Quelle: ID 46166630