· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen vor BVerfG
| Das BVerfG muss prüfen, ob die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG verfassungsgemäß ist. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 BvR 2445/15. |
Hintergrund | Der BFH hatte entschieden, dass die Regelung über die nur beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß sei (BFH, Urteil vom 9.9.2015, Az. X R 5/13, Abruf-Nr. 182201). Das BMF hatte das Urteil für allgemein anwendbar erklärt.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören die Beiträge zu
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