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25.01.2014 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

Vorsorgeaufwendungen 2014: Höherer Sonderausgabenabzug

| 2014 dürfen 78 Prozent der Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 15.600 Euro bzw. 31.200 Euro (ledig/verheiratet). Für Beamte und andere von der Rentenversicherung Befreite gelten Besonderheiten. |