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27.05.2014 · Fachbeitrag · Steuererklärung

Dauerhaftes Pensionszimmer gleich doppeltem Haushalt?

| Der BFH muss entscheiden, wie lange bei einem angestellten Außendienstler im Vertrieb Verpflegungsmehraufwendungen vom Arbeitgeber erstattet bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn der Außendienstler längerfristig im selben Pensionszimmer übernachtet, und ob dieses für die Abwesenheitsdauer maßgebend ist (Az. beim BFH VI R 95/13). |