25.03.2020 · Nachricht · Steuererleichterungen
Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus
| Die Bundesregierung versucht u. a., bei Unternehmen die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie durch liquiditätsschonenden Steuervollzug zu mildern. Konkret geht es um Stundung, Kürzung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Maßnahmen sind vorgesehen. Einen aktuellen Überblick über alle steuerlichen und sonstigen Maßnahmen sowie Ihre rechtlichen Möglichkeiten finden Sie laufend auf wvm.iww.de . |
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