26.03.2018 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Anrufungsauskunft: Rechtssicherheit bei lohnsteuerlichen Fragen im Maklerunternehmen
| Versicherungsmaklerunternehmen können durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug schnell in die Haftungsfalle geraten. Um diesem Risiko zu entgehen, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine gebührenfreie Anrufungsauskunft über lohnsteuerliche (Zweifels-)Fragen einholen (§ 42e EStG). Das BMF hat die Spielregeln für die Anrufungsauskunft überarbeitet und an die neuere Rechtsprechung angepasst. WVM gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen. |
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