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· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

(Nicht-)Abgabe von elektronischen Steuererklärungen: Was Sie jetzt wissen müssen

| Die Finanzverwaltung zieht in punkto „elektronischer Abgabe von Steuererklärungen, Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen“ die Daumenschrauben an. Das gilt vor allem für Steuererklärungen im unternehmerischen Bereich, die den Veranlagungszeitraum 2012 betreffen. Härtefallanträge werden nur noch im Ausnahmefall anerkannt. Machen Sie sich deshalb mit den finanzamtsinternen Vorschriften vertraut, um Verspätungszuschläge und andere Kalamitäten zu vermeiden. |

Fiskus macht im Veranlagungszeitraum 2012 ernst

Als Makler erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinneinkünfte) und müssen eigentlich schon seit 2011 ihre Steuererklärung elektronisch abgeben (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG). Im Veranlagungszeitraum 2011 hat die Finanzverwaltung noch beide Augen zugedrückt. Egal, ob steuerlich beraten oder nicht: Es wurde nicht beanstandet, wenn Sie Ihre Gewinneinkünfte weiter auf Papier erklärt haben.

 

Beachten Sie | Im Veranlagungszeitraum 2012 ist das anders. Die Finanzverwaltung akzeptiert Steuererklärungen auf Papier grundsätzlich nicht mehr.