· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
Verbindliche Auskunft: Voraussetzungen für den Antrag
| Planen Sie, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft nach § 89 AO einzuholen, müssen Sie für Ihren Antrag einige Besonderheiten beachten. Welche, verrät Ihnen eine aktuelle Verwaltungsanweisung des BayLfSt (Verfügung vom 04.07.2018, Az. S 0224.2.1-21/4 St43 , Abruf-Nr. 202753 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 2 | ID 45479548